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Honorar-Anlageberatung
Da es sich bei der Unabhängigen Honorar-Anlageberatung um einen gesetzlich geschützten Begriff handelt, dürfen Institute ihre Dienstleistung auch nur dann als Unabhängige Honorar-Anlageberatung bezeichnen, wenn sie bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in das Register Unabhängiger Honorar-Anlageberater eingetragen sind. Dort werden nur Institute eingetragen, die durch eine Prüfbescheinigung nachweisen, dass sie die besonderen Anforderungen an die Unabhängige Honorar-Anlageberatung erfüllen.
Die SLADEK Vermögensberatung gehört zu den wenigen Unabhängigen Honorar-Anlageberatern, die als Wertpapierinstitut geprüft und eingetragen sind. Anleger können das Register seit dem 1. August 2014 auf der Internetseite der BaFin einsehen. Die hohen Anforderungen, die das Honorar-Anlageberatungsgesetz nun an die Beratung knüpft, werden bei der SLADEK Vermögensberatung ausschließlich und im gesamten Institut erfüllt.
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